Als von der Handwerkskammer Münster vereidigter Sachverständiger stehe ich für unabhängige, neutrale und fachlich fundierte Begutachtungen im Bereich Elektrotechnik zur Verfügung. Die öffentliche Bestellung ist ein besonderes Qualitätsmerkmal. Sie bestätigt eine überdurchschnittliche Sachkunde, langjährige Praxiserfahrung sowie persönliche Zuverlässigkeit. Auftraggeber können sich darauf verlassen, dass Gutachten objektiv und nachvollziehbar erstellt werden und die anerkannten Regeln der Technik zugrunde liegen.
Nach langjähriger Tätigkeit als Meister im Elektroinstallateur-Handwerk und dem Abschluss „Betriebswirt des Handwerks“ bin ich seit Juli 2017 als Sachverständiger öffentlich bestellt. Von der Zertifizierungsstelle der VdS Schadenverhütung GmbH wurde ich im Oktober 2023 darüber hinaus als Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen (VdS-Klausel 3602 /Feuerversicherungsklausel) anerkannt.
Leistungen darüber hinaus beispielhaft:
Ein Projekt hat unterschiedliche Phasen. Je nach Größe und Umfang eines Projektes kann es Sinn machen, sich bereits bei der Planung begleiten zu lassen, um frühzeitig Planungsfehler zu erkennen und spätere kostenintensive Korrekturen zu vermeiden.
Liegt ein Angebot von einem Elektrounternehmen vor, werden die technische Vollständigkeit, Plausibilität und Übereinstimmung mit der ausgeschriebenen Leistung geprüft. So erhalten Auftraggeber eine fundierte Entscheidungsgrundlage und auch Sicherheit hinsichtlich Kosten und Leistungsumfang.
Nach bereits ausgeführten elektrotechnischen Arbeiten werden Qualität, Ausführung und Einhaltung der geltenden Vorschriften kontrolliert. Wichtig ist, dass eine Leistung vertragsgemäß, im angemessenen Kostenrahmen und entsprechend der anerkannten Regeln der Technik erbracht wurde.
Die Bauüberwachung elektrotechnischer Arbeiten ermöglicht den direkten Blick auf die Fachlichkeit und eine ordnungsgemäße Ausführung. Mängel werden vermieden und die Qualität der Ausführung wird nachhaltig gesichert.
Liegt eine Rechnung vor, steht die Frage der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit sowie die Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Leistungsumfang im Vordergrund. Das verhindert ungerechtfertigte, überhöhte Forderungen und bringt Kostenkontrolle.